Remote-Arbeit in den Niederlanden  –  Lohn- und Gehaltsabrechnung

Remote-Arbeit in den Niederlanden

In den Niederlanden ist Remote-Arbeit für einen ausländischen Arbeitgeber nichts Ungewöhnliches. Wie dies aus lohnsteuerlicher Sicht in den Niederlanden gestaltet werden soll, muss noch geklärt werden.

Remote-Arbeit in den Niederlanden

Wir erhalten viele Zoom-Anfragen, um über das Thema Remote-Arbeit in den Niederlanden und über Steuern zu sprechen. Diese Zoom-Meetings sind kostenlos, und wir halten sie für höchst interessant.

Wir informieren die Teilnehmer über die Aspekte der niederländischen Lohnabrechnung und die Lohnsteuersätze. Selten sehen wir nur selten Begeisterung in den Gesichtern am anderen Ende des Zooms, wenn es um unsere Steuersätze geht. Wir fragen uns daher, warum man sich für einen Umzug in die Niederlande entschieden hat. Es stellt sich heraus, dass ein niederländischer Partner oft die Ursache für die Entscheidung ist, in den Niederlanden zu leben.

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Grundsätzlich ist die Lohnsteuer in dem Land zu entrichten, in dem die Arbeit tatsächlich geleistet wird. Dies bedeutet, dass für Remote-Arbeit in den Niederlanden für ein ausländisches Unternehmen die niederländischen Steuervorschriften gelten.

Wir informieren Kandidaten schnell über die Existenz der sogenannten 30%-Regelung. Dies bedeutet, dass 30 % des Bruttogehalts nicht besteuert werden. Das macht einen enormen Unterschied.

Der ausländische Arbeitgeber ist nicht daran interessiert, eine niederländische Gehaltsabrechnung zu führen. Es wird davon ausgegangen, dass ein niederländisches Unternehmen erforderlich ist und alles, was mit der Führung eines Unternehmens verbunden ist. Dafür haben wir eine Lösung:

Die Gehaltsabrechnung für nichtansässige Arbeitnehmer

Diese Gehaltsabrechnung ist für einen Arbeitgeber, der in den Niederlanden nicht anwesend ist. Keine Anwesenheit bedeutet, dass kein Büro oder Schreibtisch für den niederländischen Arbeitnehmer angemietet wird. Auch hat der niederländische Arbeitnehmer keinen Direktorentitel des ausländischen Unternehmens. In diesem Fall liegt keine niederländische Betriebsstätte vor.

Ohne eine solche Einrichtung können wir die Gehaltsabrechnung für nichtansässige Arbeitnehmer ausführen. Diese Gehaltsabrechnung ist identisch mit einer ähnlichen inländischen Situation. Der Unterschied für den ausländischen Arbeitgeber besteht darin, dass er außer den Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis keine weiteren Verpflichtungen hat.

Ich weiss, Angela Merkel schaft es jetzt nicht mehr

Gehaltsabrechnungsteam von OrangeTax

Das Lohnbuchhaltungsteam von OrangeTax ist ein sehr erfahrenes Team, das Lohnbuchhaltungen für Gebietsfremde und Gebietsansässige erstellt. Aus Erfahrung kann das Team vorhersagen, ob eine 30 %-Regelung gewährt werden würde oder nicht. Ebenso weiß man aus Erfahrung, ob Tarifverträge anwendbar sind oder nicht. Und falls anwendbar, wie man sie einhält. Das Team macht auch internationale Zahlungen weniger komplex. Es reagiert auch sehr schnell auf Anfragen und hat sich zu einer minimalen Bearbeitungszeit verpflichtet.

Steuer ist geil

Wir finden Steuer ist geil. Wenn Sie jetzt daran interessiert sind, eine Gehaltsabrechnung mit uns einzurichten, wenden Sie sich bitte an payroll@orangetax.nl. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Unsere Gebühren finden Sie auf unserer Website www.orangetax.com

Laura, unsere payroll manager

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